AGB
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der K‑Plasticsolutions. Diese gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen im Bereich der kunststoffverarbeitenden Auftragsfertigung (Spritzguss), soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Diese AGB ersetzen frühere Fassungen. Individuelle Vertragsregelungen haben Vorrang.
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen K‑Plasticsolutions (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich der Spritzgussfertigung sowie für alle damit verbundenen Nebenleistungen. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. (2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung des Auftrags zustande. (3) Technische Änderungen sowie Änderungen in Design, Material oder Fertigung bleiben vorbehalten, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind und den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung vollständiger und fehlerfreier technischer Unterlagen, Zeichnungen, CAD‑Daten, Stücklisten, Materialvorgaben und sonstiger Spezifikationen verantwortlich. (2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Fehler, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers resultieren. (3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Unterlagen frei von Schutzrechten Dritter sind und stellt den Auftragnehmer bei Verstößen von sämtlichen Ansprüchen frei.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten bzw. der im Angebot genannten Preise. (2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. (4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und weitere Lieferungen zurückzuhalten.
5. Werkzeuge, Formen und Fertigungsmittel
(1) Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen und sonstige Fertigungsmittel bleiben grundsätzlich Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. (2) Kosten für Herstellung, Anpassung oder Instandhaltung können dem Auftraggeber separat berechnet werden. (3) Eine Herausgabe solcher Fertigungsmittel erfolgt nur, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
6. Lieferung, Lieferzeiten und Gefahrenübergang
(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. (2) Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe, Maschinenausfälle, Energieversorgungsprobleme oder andere unvorhersehbare Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen. (3) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware das Werk verlässt oder dem Transporteur übergeben wurde.
7. Qualität, Abnahme und Mängelrüge
(1) Der Auftragnehmer fertigt nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Spezifikationen sowie branchenüblichen Qualitätsstandards. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. (3) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. (4) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). (2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Schutzrechte, Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Zeichnungen, Modelle, Muster, Formen, Werkzeuge und sonstige technische Unterlagen des Auftragnehmers unterliegen dem urheberrechtlichen und betrieblichen Schutz. (2) Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden. (3) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 2025